Stand: 2026-08-05 (Entwurf vor Verkaufsstart). Diese Erklärung ist ohne anwaltliche Prüfung erstellt; das ist eine bewusste Entscheidung des Anbieters und wird hier offen gesagt statt versteckt.
Für die Fotos und Videos einer Party ist die gastgebende Person (unsere Kundin / unser Kunde) datenschutzrechtlich verantwortlich; wir hosten und zeigen diese Inhalte in ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter (AVV). Für plattformeigene Verarbeitung — Moderation, Missbrauchsabwehr, gesetzliche Aufbewahrung, Abrechnung und Betriebstelemetrie — sind wir selbst Verantwortlicher:
Gäste: hochgeladene Fotos/Videos, eine zufällige Geräte-Kennung, Sitzungszustand der Party; in dauerhaften Protokollen erscheinen gastbezogene Kennungen ausschließlich gehasht. Kundinnen und Kunden: Konto-, Bestell- und Abrechnungsdaten. Kartendaten gehen direkt an den Zahlungsdienstleister und laufen nie durch unseren Code.
Bereitstellung des Dienstes (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Moderation und Missbrauchsabwehr (lit. f — berechtigtes Interesse an einem sicheren Dienst), gesetzliche Pflichten wie Melde- und Aufbewahrungspflichten (lit. c), Abrechnung (lit. b und c). Die Moderations-Pipeline dient der Missbrauchsabwehr; sie wird ausdrücklich nicht als vollständiger Filter für rechtswidrige Inhalte dargestellt.
Party-Inhalte werden nach dem gebuchten Aufbewahrungsfenster (standardmäßig 30–90 Tage) gelöscht. Finanzunterlagen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO: Bücher 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre). Inhalte unter einer gesetzlichen Sicherungspflicht sind von Löschläufen ausgenommen, solange die Pflicht besteht.
„Gelöscht" heißt: sofort aus der Auslieferung entfernt. Medien-Dateien sind damit auf der Speicherebene endgültig gelöscht (der Objektspeicher hält keine wiederherstellbaren Schattenkopien). Steuerungsdaten können in Plattform-Backups bis zu ca. 30 Tage wiederherstellbar bleiben und werden innerhalb dieses Fensters endgültig entfernt.
Gastbezogene Kennungen werden vor jedem dauerhaften Protokolleintrag gehasht — die Protokolle enthalten keine Klartext-Kennungen von Gästen.
Gast-Medien liegen in einem EU-Bucket; der Party-Zustand liegt in EU-gepinnten Instanzen; die zentrale Steuerungsdatenbank ist ebenfalls EU-gepinnt. Sie enthält minimierte Konto-/Bestelldaten und Veröffentlichungszustände, keine Gast-Medien — das ist Datenminimierung und keine Folge der Standortfrage. Unsere Dienstleister (Liste Version ):
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit — und das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Offene Einschränkung: Gast-Uploads sind einer zufälligen Geräte-Kennung zugeordnet, nicht einer Person; Lösch- und Auskunftsersuchen von Gästen setzen daher praktisch am Gerät an. Für Party-Inhalte richten Sie Anfragen an die gastgebende Person; wir stellen ihr die nötigen Werkzeuge bereit.