Stand: 2026-08-05 (Entwurf vor Verkaufsstart). Ohne anwaltliche Prüfung erstellt — bewusst und offen gesagt.
Anbieter: . Diese Bedingungen gelten für die Buchung einer KCAM-Cloud-Party: Gäste laden über ihr Smartphone Fotos und Videos hoch, die auf einem Bildschirm am Veranstaltungsort und in einer Galerie erscheinen.
Die Leistung ist eine einmalige, terminierte Party: Upload-Fenster am Partytermin, Anzeige auf dem Veranstaltungsbildschirm, anschließend eine Galerie für das gebuchte Aufbewahrungsfenster (standardmäßig 30–90 Tage). Danach werden die Inhalte gelöscht (Details in der Datenschutzerklärung).
Die gastgebende Person ist für die Party-Inhalte datenschutzrechtlich verantwortlich und schließt dazu die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Sie sorgt dafür, dass keine rechtswidrigen Inhalte hochgeladen oder gezeigt werden, und nutzt die bereitgestellten Moderations- und Löschwerkzeuge.
Der Dienst läuft über das Mobilfunknetz der Gäste und die Internetanbindung des Veranstaltungsorts. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; bei Störungen hält der Bildschirm zuletzt geladene Inhalte aus dem Cache. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote besteht nicht.
Hochgeladene Inhalte durchlaufen eine automatische Moderation zur Missbrauchsabwehr; gemeldete Inhalte werden nach einem abgestuften Verfahren geprüft und ggf. verborgen. Die Moderation ist kein vollständiger Filter und wird nicht als solcher dargestellt. Gesetzliche Melde- und Sicherungspflichten bleiben unberührt.
Der Preis wird vor der Buchung angezeigt; die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Vertrag endet mit Ablauf des Aufbewahrungsfensters. Inhalte werden danach gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungsdaten) bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.