Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO)
Stand: 2026-08-21 (Entwurf vor Verkaufsstart, ohne anwaltliche Prüfung — offen gesagt). Diese Vereinbarung wird bei der Buchung per Checkbox angenommen; Zeitpunkt und Version werden mit der Bestellung gespeichert.
1. Parteien und Gegenstand
Verantwortlicher: die buchende, gastgebende Person. Auftragsverarbeiter: Marc Adrian Peters, Heinrichsallee 22–24, 52062 Aachen, Deutschland. Gegenstand ist das Hosten, Anzeigen und Bereithalten der von Party-Gästen hochgeladenen Fotos und Videos für die Dauer der gebuchten Party einschließlich Aufbewahrungsfenster.
2. Art, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen
Verarbeitung: Speichern, Anzeigen, Ausliefern, Löschen von Gast-Medien. Kategorien: Fotos und Videos der Gäste, zufällige Geräte-Kennungen, Sitzungszustand. Betroffene: Party-Gäste und abgebildete Personen.
3. Weisungen
Wir verarbeiten die Party-Inhalte nur im Rahmen dieses Vertrags und der Funktionen des Dienstes (Anzeigen, Verbergen, Löschen durch die gastgebende Person). Unabhängig davon bleiben wir für plattformeigene Verarbeitung — Moderation, Missbrauchsabwehr, gesetzliche Sicherung und Meldung — selbst Verantwortlicher; diese Verarbeitung ist keiner Weisung zugänglich.
4. Vertraulichkeit und Sicherheit
Zugriff auf Produktionsdaten hat nur der Anbieter; gastbezogene Kennungen werden vor dauerhafter Protokollierung gehasht; Gast-Medien liegen in einem EU-Bucket, der Party-Zustand in EU-gepinnten Instanzen. Weitere technische und organisatorische Maßnahmen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
5. Subunternehmer
Die eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter ergeben sich aus der versionierten Liste in der Datenschutzerklärung (Version 2026-08-07). Änderungen werden versioniert angekündigt; bei berechtigtem Widerspruch kann der Vertrag zum Termin gekündigt werden.
6. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Wir stellen der gastgebenden Person Werkzeuge zur Erfüllung von Betroffenenrechten bereit (Verbergen, Löschen je Geräte-Kennung, Melde-Flow) und unterstützen im Übrigen in zumutbarem Umfang.
7. Löschung bei Vertragsende
Mit Ablauf des Aufbewahrungsfensters von 90 Tagen — oder des verlängerten Fensters, wenn eines gebucht wurde — werden die Party-Inhalte gelöscht; Hinweise zur Wiederherstellbarkeit stehen in der Datenschutzerklärung. Ausgenommen sind Inhalte unter einer gesetzlichen Sicherungspflicht sowie gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen.
8. Nachweis und Kontrolle
Wir weisen die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Anfrage in zumutbarer Form nach (Dokumentation, Auskünfte). Vor-Ort-Kontrollen sind bei diesem Dienst durch dokumentierte Nachweise ersetzt, soweit gesetzlich zulässig.